FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer darf auf dem Verkehrsübungsplatz üben?

Jeder, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, darf auf unserem Verkehrsübungsplatz mit
einem Begleiter üben. Der Begleiter muss im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3
sein. Personen, die einen Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule vorlegen, dürfen bereits
ab 16,5 Jahren üben.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Wer auf dem Verkehrsübungsplatz üben möchte, muss einen Personalausweis oder
Reisepass mitbringen. Die Begleitung muss den Personalausweis oder Reisepass,
den Führerschein und des Fahrzeugschein für das Fahrzeug, mit dem geübt
werden soll, mitbringen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
Kopien oder Fotos auf dem Handy dürfen unsere Aufsichtskräfte nicht anerkennen.

Wie viele Personen dürfen im Fahrzeug sein?

Es dürfen genau 2 Personen im Fahrzeug sein. Weitere Personen sind nicht erlaubt. Auf dem Gelände
des Verkehrsübungsplatzes gibt es keinen Aufenthaltsbereich. Alle weiteren Personen müssen das
Gelände umgehend verlassen.

Ich mache den Motorradführerschein. Kann ich mit einem Begleiter bei Ihnen üben?

Nein, das geht leider nicht. Auf unserem Verkehrsübungsplatz dürfen ausschließlich PKW bis
zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t üben. Zweiräder sind nicht zugelassen.

Ich habe den Führerschein AM und fahre ein Microcar. Kann ich damit auf dem
Verkehrsübungsplatz üben?

Nein, das geht leider nicht. Microcars und Zweiräder sind auf unserem Verkehrsübungsplatz
nicht zugelassen.

Darf ich mit einem Leihwagen üben?

Ob mit einem Leihwagen geübt werden darf, ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Verleiher.
Häufig ist das Üben auf dem Verkehrsübungsplatz oder die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining vom Verleiher ausgeschlossen.