Nutzungsordnung
Der Verkehrsübungsplatz wird von der Verkehrswacht Essen e.V. betrieben und dient der Förderung der Verkehrssicherheit. Diese Nutzungsordnung gilt nur für den Betrieb als Verkehrsübungsplatz nicht für die Nutzung durch Sicherheitstrainings oder andere Veranstaltungen.
Der Verkehrswacht Essen ist als Hausherr das Recht vorbehalten, den Besucherkreis zu beschränken oder das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Dazu gehören z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei zu starkem Andrang, die Schließung von Teilstrecken, die komplette Schließung aufgrund besonderer Verhältnisse (z.B. Schnee, Eisglätte, Sturm) oder aufgrund von Veranstaltungen. Letztere werden rechtzeitig per Aushang und auf dieser Homepage (www.verkehrswacht-essen.de) bekannt gegeben.
Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Platzbetreibers. Mit der Einfahrt auf den Verkehrsübungsplatz erkennt die Benutzerin/der Benutzer diese Nutzungsordnung an.
Die Lösung eines Haftpflichtversicherungsscheins an jedem Nutzungstag ist verpflichtend für die Einfahrt auf das Übungsgelände. Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden an der Anlage sowie an gegnerischen Fahrzeugen ein. Sie entbindet die KFZ-Haftpflichtversicherung der Benutzerin/des Benutzers nicht von der Leistungspflicht.
Die aktuellen Nutzungsgebühren werden an der Kasse ausgehängt und auf dieser Homepage der Verkehrswacht Essen veröffentlicht.
Zugelassen sind Personen ab 16 ½ Jahren mit oder ohne Fahrerlaubnis, die von einer Person, die im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist, begleitet werden. Die übende Person muss sich durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Personen unter 17 Jahren müssen zusätzlich den Ausbildungsvertrag der Fahrschule zum „begleiteten Fahren ab 17“ vorzeigen. Die Begleiterin/der Begleiter muss in diesem Fall als „Begleitperson“ für das „begleitete Fahren mit 17“ eingetragen sein. Von allen geforderten Unterlagen werden nur Originale anerkannt, keine Kopien, keine Fotos, keine Schülerausweise.
Die Begleitperson muss zwischen den Fahrerwechseln (nach der Anmeldung und vor der Ausfahrt) auf dem Beifahrersitz Platz nehmen und darf diesen nicht verlassen. Für Toilettenbesuche ist das Fahrzeug außerhalb des Übungsbereiches abzustellen. Im Übungsbetrieb muss das Fahrzeug mit genau zwei Personen besetzt sein. Weitere Personen sind im Fahrzeug nicht erlaubt und dürfen sich nicht auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes aufhalten.
Zugelassen sind nur verkehrssichere und zugelassene Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 2,8 t.
Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Auf dem gesamten Verkehrsübungsplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Benutzerinnen und Benutzer, die diese Hinweise nicht beachten, können durch die Verkehrswacht Essen jederzeit vom Verkehrsübungsplatz verwiesen werden. Die diensthabende Aufsichtskraft übt das Hausrecht für den Verkehrsübungsplatz aus.
Für alle nicht im Rahmen dieser Nutzungsordnung aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand März 2021
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